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Einsatz von Setzkeschern strafbar

Posted by on 28. Juni 2016

Nach Auskunft des LFV Westfalen und Lippe ist der Einsatz von Setzkeschern in den Kanälen ab sofort verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserschutzpolizei vermehrt Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet hat. Wir weisen darauf hin, dass solch ein Strafverfahren zum Entzug des Fischereischeines führen kann.