Hierzu sind folgende Regeln durch den Vorstand festgelegt:
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Das Angeln von einem Boot aus ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt.
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Es gilt die reguläre Pachtstrecke
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Die Nutzung eines Bootes ist vor Beginn des Angelns beim Vorstand über die Whatsapp oder per E-Mail einmalig anzuzeigen. Hierzu ist der Name und Personalien des Mitgliedes sowie die Art des Bootes anzugeben. Es sind nur handelsübliche Boote zu verwenden. Der Einsatz eines Motors, E-Motors ist untersagt.
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Den Anweisungen des Fischereiaufsehern ist zwingend Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fischereiaufseher an Land befindet.
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Bei geankerten Booten dürfen zwei Grundruten verwendet werden. Beim Spinfischen, Schleppfischen und Fliegenfischen ist nur eine Rute erlaubt.
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Auf den Ufer-und Grundschutz ist besonders achtzugeben.
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Bei Verstößen gegen diese Regeln kann der Vorstand die Erlaubnis zur Nutzung eines Bootes entziehen.