Betretungsverbot NSG Winz-Baak
Ab sofort ist das Betreten des Naturschutzgebietes Winz- Baak (rechtes Ruhrufer, unterhalb der Eisenbahnbrücke, ab Greifvogelsitzstange) verboten.
Der Vorstand ist im regen Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde des EN- Kreies und der Ruhrfischereigenossenschaft.
Das Betretungsverbot ist bis zum 30.06.2026 gültig. Ab dem 01.07.2026 ist das Betreten wieder gestattet.
Die Angelfischerei im NSG ist vom linken Ruhrufer oder vom Boot aus erlaubt. Nur das Betreten des NSG ist untersagt.
Der Vorstand wird vom Ausgang der Verhandlungen berichten.

