Ohne Fischereischein unterwegs

Am 12.04.2025 gegen 18:25 Uhr kontrollierten unsere Fischereiaufseher einen 35 jährigen Deutschen an der Ruhr.

Der Mann angelte mit einem Gummifisch auf Raubfisch, obwohl das Spinnfischen mit Kunstködern bis zum 01.05. aufgrund der Raubfischschonzeit untersagt ist. Der Mann hatte sogar Glück. Er fing einen 60 – 70 cm großen Wels, den er dann verbotenerweise wieder zurückgesetzt hat.

Bei der eingehenden Kontrolle konnte der Mann keinen Fischereischein und keinen Fischereierlaubnisschein vorweisen.

Die Fischereiaufseher untersagten die Angelei und verwiesen den Mann des Ufers.

Anschließend konnte festgestellt werden, dass der Mann kein Mitglied im ASV Henrichshütte e.V. ist.

Aus diesem Grund wurde mit Rücksprache des 1. Vorsitzenden eine Strafanzeige bei der Polizei NW erstattet.

 

„Schwarzangeln“ stellt eine Straftat gem. § 293 StGB dar und wird beim ASV Henrichshütte e.V. zur Anzeige gebracht.